Beim Abschluss einer Premium-Mitgliedschaft bei einer Singlebörse ist es sehr wichtig, auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu achten.
In den AGB gibt es meist einen Punkt, der die automatische Verlängerung der Premium-Mitgliedschaft auf der Singlebörse beschreibt. So verlängert sich oft das Singlebörsen-Abonnement um eine bestimmte Zeit, wenn vor dem Auslaufen einer festgelegten Frist nicht gekündigt wird.
Wenn Sie Ihr Premium-Abo bei der Singlebörse kündigen möchten, haben wir hier einige Tipps für Sie, die eine ungewollte automatische Verlängerung verhindern.
Automatische Verlängerung: Verbraucher sind geschützt
Um eine automatische Vertragsverlängerung zu erlangen, gestalten manche Unternehmen ihre Verträge sehr unübersichtlich. Aus diesem Grund ist es für Verbraucher oft schwierig, den Überblick über alle Vertragseinzelheiten zu behalten. Verbraucher werden in Vertragsangelegenheiten vom Gesetz besonders geschützt, da die meisten Nutzer im Lesen des Kleingedrucktes nicht geübt sind und eine rechtzeitige Kündigung oft versäumen.
Die Verlängerung Ihres Premium-Abos bei der Singlebörse ist nur in dem Fall rechtskräftig, wenn die entsprechende Klausel in den AGB folgende Punkte enthält:
- Ein Hinweis darauf, dass sich die kostenpflichtige Mitgliedschaft im Falle einer Nichtkündigung automatisch verlängert.
- Ein Hinweis darauf, dass der Nutzer die automatische Verlängerung durch eine Kündigung verhindern kann.
- Eine genaue Angabe der Kündigungsfrist, die vom Nutzer einzuhalten ist.
- Eine Erklärung zur Verpflichtung der Singlebörse, den Nutzer vor Beginn der Kündigungsfrist gesondert auf die Kündigungsmöglichkeit hinzuweisen.
Wenn die Klausel in den AGB diese Punkte nicht aufweist, dann läuft das Singlebörsen-Abo zum angegeben Vertragsende ab!
§6 KSchG: Benachrichtigung über die Aboverlängerung
Doch auch einen solchen Inhalt aufweisende Vertragsklausel allein bewirkt nicht, dass sich der Vertrag im Falle einer Nichtkündigung automatisch verlängern darf.
Der Hinweis in den AGB ist nach österreichischem Recht nicht ausreichend für eine automatische Aboverlängerung.
Nach § 6 Abs. 1 Z. 2 Konsumentenschutzgesetz wird das Unternehmen dazu verpflichtet (!) – und das rechtzeitig vor Beginn der Kündigungsfrist – den Verbraucher auf die Bestimmung hinzuweisen, dass sich der Vertrag bei Nichtkündigung automatisch verlängern wird.
Die Singlebörse muss also rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist mit dem Mitglied Kontakt aufnehmen – per Brief, Email, telefonisch oder wie auch immer – und ihn explizit darauf hinweisen, dass seine Kündigungsfrist bald abläuft und ihm eine automatische Verlängerung der Mitgliedshaft bevorsteht.
Wenn die Singlebörse den Nutzer nicht rechtzeitig vor dem Ablauf der Kündigungsfrist über die Vertragsverlängerung informiert hat, ist die automatische Verlängerung unwirksam!
Keine Benachrichtigung bekommen und nicht gekündigt?
Haben Sie vergessen eine Kündigung zu schreiben, weil Sie von der Singlebörse nicht darüber informiert wurden? Machen Sie sich keine Sorgen! Berufen Sie sich auf den § 6 Abs. 1 Z. 2 und schreiben Sie einen Einspruch.
Allerdings empfehlen wir Ihnen, diesen Weg als Notlösung zu betrachten und nur in dem Fall zu nutzen, wenn Sie wirklich von einer automatischen Aboverlängerung nichts wussten. Wenn Sie genug Zeit haben und wissen, dass Ihr Abo sich automatisch verlängert, empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig zu kündigen – so ersparen Sie sich unnötigen Streit mit dem Anbieter.
Weitere Tipps zum Thema Singlebörsenkündigung:
- Eine Kündigung ist oft per Brief mit eigenhändiger Unterschrift und unter Nennung Ihres Benutzernamens bzw. der Mitgliedsnummer einzureichen. (Bei seriösen Singlebörsen ist auch eine Kündigung per Email, Fax oder über Einstellungen im Mitgliederbereich möglich. Genaue Information finden Sie in den AGB Ihrer Singlebörse.)
- Wenn Sie Ihre Kündigung postalisch einreichen müssen, senden Sie Ihre Kündigung zur Sicherheit per Einschreiben und behalten Sie die Quittung mit der Trackingnummer. Dann haben Sie im Notfall einen Nachweis, dass Sie die Kündigung tatsächlich und rechtzeitig eingereicht haben.
- Fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung an, dann sind Sie auf der sicheren Seite. Wenn Sie keine Bestätigung bekommen haben, haken Sie noch mal nach.
☛ Hier finden Sie weitergehende Erläuterungen zum Thema „Automatische Aboverlängerung“.
☛ Hier können Sie eine Vorlage für den Einspruch nach § 6 Abs. 1 Z. 2 herunterladen. (Wenn Sie auf den Link klicken, wird sofort ein Download gestartet. Die Vorlage finden Sie dann als Word-Dokument in Ihrem Download-Ordner.)
hallo, habe das problem eben mit c-date.
das abo hat sich nun verlängert,ohne eine info darüber zu bekommen und auch nicht darüber das von meinem konto abgebucht wurde/wird….das steht allerdings so bei denen in den agbs,das immer vorankündigung der abbuchung stattfindet.
aber so war es nicht…nun hab ich erstmal zurückgebucht….und habe mit dem support geschrieben..muss ich das so hinnehmen???
Hallo Christian,
laden Sie die oben verlinkte Vorlage herunter und senden Sie einen Einspruch an C-Date.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr SinglebörsenCheck-Team
Ist für eine fristgerechte Singlebörsenkündigung der Tag des Einschreibens der Kündigung oder der (nicht exakt vorhersehbare) Tag des Eingangs der Kündigung bei der Singlebörse entscheidend?
Entscheidend ist der Tag des Eingangs. Dies betrifft nicht nur eine Singlebörsen-Kündigung, sondern grundsätzlich alle Kündigungen, unabhängig von Branche. Es sei denn das Unternehmen hat andere Regelungen zugunsten des Kunden getroffen.